Muhamed VI.

Begrüßung
Editorial Juni 2009, Teil 1: Marrakesch
Editorial Juni 2009, Teil 2: Tanger
Editorial Juni 2009, Teil 3: Agadir
Editorial - Januar 2008 (deutsch)
Real estate Morocco, hello! (english)
Agencia inmobiliaria en Marruecos, ola! (español)
Immobilier au Maroc, bonjour! (français)
Agenzia Immobiliare Marocco (italiano)

Medien über den Immobilienmarkt in Marokko
Spiegel TV Special, VOX, 06.02.2010
DER SPIEGEL, 25. Januar 2010
RTL Exclusiv-Spezial vom 29.Juni 2008, präsentiert von Frauke Ludowig
Tagesanzeiger Zürich, Oktober 2007: Domizil im Land des Sonnenuntergangs
Zürcher Tagesanzeiger, Teil 2: Preise für Grundstücke stiegen in kurzer Zeit exorbitant
WELT am SONNTAG, Juli 2006: Marokkos Medinas locken Europäer
WELT am SONNTAG, Teil 2: Viele Käufer weichen mittlerweile in die Hafenstadt Tanger aus
BELLEVUE, Juni 2006: Marrakesch Express
BELLEVUE, Teil 2: Essaouira, Marrakeschs atlantische Schwester
"Marrakesch ist eine Vorzeigestadt", Interview mit A. Fikrat, Baubürgermeister von Marrakesch
Stuttgarter Nachrichten, August 2006: Dem kalten Winter entfliehen
MAX, Juni 2005: Riad-Fieber in Marrakesch
MAX, Teil 2: Marrakesch, die Light-Version von Orient

Immobilieninvestition in Marokko!
Immobilienkauf in Marokko : Die 10 goldenen Regeln
7 Schritte zum Kauf in Marokko
Maklerauftrag für Marokko
Beratungs-und Leistungsspektrum
Vom koranischen Eigentumstitel zum Grundbuch
Königreich Marokko - beliebtester Standort französischer Privatinvestoren

Videos
Kurzfilme im März 2008

Auflagen: Die Besonderheiten des Grundbuches in Marokko

Geld, Banken und Immobilienfinanzierung in Marokko
Euro - Dirham - Kleingeld - Wechselkurs
Immobilienfinanzierung
Bankkonten für Ausländer
Der Immobilienkredit in Marokko

Marokkanische Steuern
Steuersitz
Einkommenssteuer aus Arbeit, Vermietung oder Verpachtung
Immobiliensteuern
Örtliche Steuern
Wertzuwachssteuer
Erbschaftssteuer

Praktische Informationen über Marokko
Allgemeines zu Marokko - Teil 1: Der Ansturm Frankreichs auf das ehemalige Protektorat
Teil 2: Mit einem Bein im Mittelalter, mit dem anderen im 21. Jahrhundert
Teil 3: Marokko - ein herausragender geostrategischer Standort
Billigflieger nach Marokko

Agadir - rat ich Dir!
Agadirs Buchtpromenade öffnet im Sommer 2008

Erstaunliches Marrakech
Immobilienlexikon
Die typisch marokkanische Architektur

Pensionen in Marokko

Einige gute Tips
Essen und Trinken in Marrakesch - Stand Januar 2009
Nightlife in Marrakesch - Stand Februar 2009
Der Wochenmarkt in Had Drâa

Rund um ihr Eigenheim

Berufliche Kontakte

Romantische Hotels in Marokko

Einkommenssteuer aus Arbeit, Vermietung oder Verpachtung

Die Art, wie Sie Steuern zahlen, hängt davon ab, ob Sie ein steuerpflichtiger Einwohner sind oder nicht und ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater einzustellen, der mit den marokkanischen Steuern und der Bürokratie versiert ist, um die Aufgabe Ihrer Steuererklärung zu übernehmen. Während dies ein übliches Verfahren bei eingeschriebenen Unternehmen ist, werden Sie es möglicherweise nicht als notwendig erachten, jemanden das ganze Jahr lang eingestellt zu haben, wenn Sie nur ein kleines, selbstständiges Unternehmen sind. In diesem Fall können Sie sich einen Steuerberater emfehlen lassen, der Ihnen hilft, auf Pauschalbasis Ihre Steuererklärung durchzuführen.

Falls Sie vorerst keine derartigen Formalitäten erledigen wollen ist das Beste, was Sie tun können ist, all Ihre Belege aufzubewahren. Auf diese Art dürfte eine spätere Steuererklärung recht einfdach durchzuführen sein.

Wenn Sie steuerpflichtiger Einwohner und Angestellter sind, in Marokko leben und für ein marokkanisches Unternehmen tätig sind, werden Ihre Steuern an der Quelle vom Unternehmen abgerechnet.

Es ist für Angestellte vorgeschrieben, ungefähr 2% ihres Einkommens an das Sozialversicherungssystem zu zahlen. Das Unternehmen wird ebenfalls 2% im Namen des Angestellten beitragen. Diese Zahlung umfasst Pensionierung und Krankenversicherung.

Sind Sie steuerpflichtiger Einwohner, jedoch selbstständig, dann müssen Sie Ihr weltweites Einkommen bei den marokkanischen Behörden angeben. Dies beinhaltet sowohl Ihr Einkommen in Marokko als auch Ihr Einkommen, das Sie woanders erzielen wie z.B. Rücklagen, Rente oder Miete durch Anwesen. Unter diesen Umständen werden Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. In den meisten Fällen wird das Doppelbesteuerungsabkommen wirksam, wodurch Sie nur einmal auf jedes Einkommen versteuert werden, das Sie außerhalb von Marokko erzielen.

Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Falls Sie beispielsweise in Marokko leben, aber Ihr Eigentum in Deutschland vermieten, deckt das Doppelbesteuerungsabkommen Sie nicht und es kann passieren, dass Sie zweimal Steuern zahlen müssen. Es ist wichtig, dies mit einem Fachmann in Deutschland zu klären, der Sie hinsichtlich dieses Abkommens beraten kann. Ein Steuerexperte aus Marokko wird Sie über Ihre Pflichten in Marokko informieren.

Steuerformulare erhalten Sie vom marokkanischen Finanzamt, sie müssen bis Ende März eingereicht werden. Beim Einreichen Ihres Formulars bekommen Sie eine Steuer-Identifikationsnummer, die Sie benötigen, um alle Angelegenheiten in Bezug auf Ihre Steuern anzugeben. Im Juni/Juli erhalten Sie eine Rechnung, der Sie entnehmen, wie viel sie zahlen müssen. (Dies ist üblicherweise der gleiche Betrag, den Sie angegeben haben).

Sind Sie kein steuerpflichtiger Einwohner und selbstständig, muss jedes Einkommen, das Sie in Marokko erzielen, angegeben werden, egal, wie groß oder klein es auch sein mag. Auch wenn es zwischen 1 und 20.000 Dirham liegt, somit also von Versteuerung befreit ist, müssen Sie es angeben. Die häufigste Einkommensart ist die aus Vermietung und Verpachtung Ihrer Immobilie.

Als nicht steuerpflichtiger Einwohner müssen Sie nur Steuern auf Ihr Einkommen zahlen, das in Marokko erbracht wird. Sie müssen eine Steuerentlastung beim zuständigen Finanzamt beantragen, wenn es zur Zahlung dieser Steuer zurück in Deutschland kommt. Für die eingereichten Steuerformulare gilt das Gleiche wie bei einem steuerpflichtigen Einwohner.


Tabelle der Einkommenssteuer

1-20.000 Dirham Befreit
20.001-24.000 Dirham 13%mit einer Ermäßigung von 2.600 Dirham
24.001-36.000 Dirham 21% mit einer Ermäßigung von 4.520 Dirham
36.001-60.000 Dirham 35% mit einer Ermäßigung von 90560 Dirham
60.001 Dirham und mehr 44% mit einer Ermäßigung von 14.960 Dirham








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