| Der Wochenmarkt in Had Drâa |
| Romantische Hotels in Marokko |
|
Einkommenssteuer aus Arbeit, Vermietung oder Verpachtung |
Die Art, wie Sie Steuern zahlen, hängt davon ab, ob Sie ein steuerpflichtiger Einwohner sind oder nicht und ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater einzustellen, der mit den marokkanischen Steuern und der Bürokratie versiert ist, um die Aufgabe Ihrer Steuererklärung zu übernehmen. Während dies ein übliches Verfahren bei eingeschriebenen Unternehmen ist, werden Sie es möglicherweise nicht als notwendig erachten, jemanden das ganze Jahr lang eingestellt zu haben, wenn Sie nur ein kleines, selbstständiges Unternehmen sind. In diesem Fall können Sie sich einen Steuerberater emfehlen lassen, der Ihnen hilft, auf Pauschalbasis Ihre Steuererklärung durchzuführen.
Falls Sie vorerst keine derartigen Formalitäten erledigen wollen ist das Beste, was Sie tun können ist, all Ihre Belege aufzubewahren. Auf diese Art dürfte eine spätere Steuererklärung recht einfdach durchzuführen sein.
Wenn Sie steuerpflichtiger Einwohner und Angestellter sind, in Marokko leben und für ein marokkanisches Unternehmen tätig sind, werden Ihre Steuern an der Quelle vom Unternehmen abgerechnet.
Es ist für Angestellte vorgeschrieben, ungefähr 2% ihres Einkommens an das Sozialversicherungssystem zu zahlen. Das Unternehmen wird ebenfalls 2% im Namen des Angestellten beitragen. Diese Zahlung umfasst Pensionierung und Krankenversicherung.
Sind Sie steuerpflichtiger Einwohner, jedoch selbstständig, dann müssen Sie Ihr weltweites Einkommen bei den marokkanischen Behörden angeben. Dies beinhaltet sowohl Ihr Einkommen in Marokko als auch Ihr Einkommen, das Sie woanders erzielen wie z.B. Rücklagen, Rente oder Miete durch Anwesen. Unter diesen Umständen werden Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. In den meisten Fällen wird das Doppelbesteuerungsabkommen wirksam, wodurch Sie nur einmal auf jedes Einkommen versteuert werden, das Sie außerhalb von Marokko erzielen.
Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Falls Sie beispielsweise in Marokko leben, aber Ihr Eigentum in Deutschland vermieten, deckt das Doppelbesteuerungsabkommen Sie nicht und es kann passieren, dass Sie zweimal Steuern zahlen müssen. Es ist wichtig, dies mit einem Fachmann in Deutschland zu klären, der Sie hinsichtlich dieses Abkommens beraten kann. Ein Steuerexperte aus Marokko wird Sie über Ihre Pflichten in Marokko informieren.
Steuerformulare erhalten Sie vom marokkanischen Finanzamt, sie müssen bis Ende März eingereicht werden. Beim Einreichen Ihres Formulars bekommen Sie eine Steuer-Identifikationsnummer, die Sie benötigen, um alle Angelegenheiten in Bezug auf Ihre Steuern anzugeben. Im Juni/Juli erhalten Sie eine Rechnung, der Sie entnehmen, wie viel sie zahlen müssen. (Dies ist üblicherweise der gleiche Betrag, den Sie angegeben haben).
Sind Sie kein steuerpflichtiger Einwohner und selbstständig, muss jedes Einkommen, das Sie in Marokko erzielen, angegeben werden, egal, wie groß oder klein es auch sein mag. Auch wenn es zwischen 1 und 20.000 Dirham liegt, somit also von Versteuerung befreit ist, müssen Sie es angeben. Die häufigste Einkommensart ist die aus Vermietung und Verpachtung Ihrer Immobilie.
Als nicht steuerpflichtiger Einwohner müssen Sie nur Steuern auf Ihr Einkommen zahlen, das in Marokko erbracht wird. Sie müssen eine Steuerentlastung beim zuständigen Finanzamt beantragen, wenn es zur Zahlung dieser Steuer zurück in Deutschland kommt. Für die eingereichten Steuerformulare gilt das Gleiche wie bei einem steuerpflichtigen Einwohner.
Tabelle der Einkommenssteuer
1-20.000 Dirham Befreit 20.001-24.000 Dirham 13%mit einer Ermäßigung von 2.600 Dirham 24.001-36.000 Dirham 21% mit einer Ermäßigung von 4.520 Dirham 36.001-60.000 Dirham 35% mit einer Ermäßigung von 90560 Dirham 60.001 Dirham und mehr 44% mit einer Ermäßigung von 14.960 Dirham
Rechte der Vervielfältigung und der Verbreitung vorbehalten © Oliver Kirner - 2001-2010 |
|
|
| |
Responsable portail: Oliver Kirner
Agent immobilier depuis 1989
Contact: +33 609 104 812
Bureau : +33 561 830 400
Email: immobiliermaroc@gmail.com | |
|