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Örtliche Steuern | Taxe urbaine und taxe d'édilité |
Städtische Steuern und Stadtverwaltungssteuern
Diese beiden Kommunalsteuern sind wie Gemeindesteuern, die die Aufrechterhaltung Ihres örtlichen Umfelds abdecken (z.B. die Instandhaltung von Strassen, Müllentsorgung, etc.). 90% der städtischen Steuern geht an die Stadtgemeinde und 10% an den allgemeinen Staatshaushalt, wohingegen die gesamten Stadtverwaltungssteuern an die Stadtgemeinde gehen. Sie müssen Kommunalsteuern zahlen, wenn Ihr Anwesen (wie die meisten) innerhalb der Peripherien einer städtischen Gemeinde liegt.
Sie werden gegen April/Mai einen Steuerbescheid geschickt bekommen, für dessen Zahlung Sie 30 Tage Zeit haben. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie zusätzlich einen Strafbescheid zahlen. Alle Zahlungen werden bei Ihrem lokalen Finanzamt getätigt.
Örtliche Steuern werden nach dem ausgewiesenen oder geschätzten Mietertragswertes Ihres Anwesens berechnet.
Sie sind für die ersten fünf Jahre von der örtlichen Steuer befreit, wenn Sie: der erste Besitzer eines neu errichteten Anwesens sind. Ihr Anwesen zur Geschäftstätigkeit nutzen.
Vermieter Wenn Sie ein Einkommen von Ihrem Eigentum erzielen, beträgt die Rate der städtischen Steuer 13,5% Ihres ausgewiesenen jährlichen Mietertrags.
Selbstnutzer Wenn das Eigentum Ihr ständiger Wohnsitz (beispielsweise Ihr erster oder zweiter Wohnsitz) ist, und Sie dadurch keine Einkünfte erzielen, zahlen Sie folgende Prozentsätze (basierend auf Ihrem geschätzten Mietertrag, jedoch mit einem pauschalen Nachlass von 75% der endgültigen Zahl), s.u.: Mietertragswert in Dirham
| Rate | 0-3000 | steuerbefreit
| 3001-6000
| 10%
| 6001-12000 | 16%
| 12001-24000
| 20%
| 24001-36000
| 24%
| 36001-60000
| 28%
| darüber
| 30%
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Stadtverwaltungssteuern (Taxe d'édilité) Für Anwesen, die sich innerhalb der Stadtgemeinde befinden, muss eine Stadtverwaltungssteuer mit einer Rate von 10% des ausgewiesenen oder geschätzten Mietertragswertes gezahlt werden, wohingegen die Rate für Anwesen in den Vororten der Stadtgemeinde nur 6% beträgt.
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