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Testament
Solange Sie ein marokkanisches Testament gemacht haben, in dem Sie angeben, wem Sie im Todesfalle Ihr Eigentum überschreiben wollen und es durch einen Notar in Marokko oder durch das Marokkanische Konsulat in Berlin rechtsgültig beglaubigt lassen haben, werden Sie in Marokko mit keiner Erbschaftssteuer belastet. Die einzigen Kosten, die Sie vor dem Tod tragen müssen, ist die Gebühr, um den Namen Ihres Erben auf dem Testament hinzufügen zu lassen. Hier fällt eine Gebühr von 1% des Eigentumswertes an. Wenn Sie jedoch deutscher oder schweizerischer steuerpflichtiger Einwohner sind, muss die Erbschaftssteuer, basierend auf Ihrem weltweiten Vermögen, das auch Marokko einschließt, gezahlt werden.
Todesfall Wenn Sie Ihr marokkanisches Testament aufsetzen, wäre es sinnvoll, anzugeben, was Sie wünschen was nach Ihrem Tod mit Ihren Resten geschehen soll. Wenn Sie nach Deutschland überführt werden sollen, werden Sie sich vorher versichern müssen, dass es genügend Kapital in Ihrem Nachlass gibt oder dass Ihre Familienmitglieder dazu bereit sind, dafür zu zahlen, da weder das Deutsche Konsulat noch die marokkanischen Behörden die Rechnung begleichen. Wenn es nicht genug Kapital gibt oder all das Kapital beiseite gelegt ist, wird Ihr Leichnam in Marokko beerdigt.
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